Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Das GEG schreibt seit 2023 strengere Effizienzstandards für Neubauten vor. Wer baut, muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard einhalten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, vereinigt mehrere Vorgängerregelungen, darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um die Klimaziele zu erreichen.

Wichtige Aspekte des GEG:

1. Energieeffizienz-Standards: 
Neubauten müssen seit Inkrafttreten des GEG bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen. Ein Neubau darf maximal so viel Energie verbrauchen, wie es dem Effizienzhaus-55-Standard entspricht. Dies bedeutet, dass ein Gebäude nur 55 % der Energie eines Referenzgebäudes nach alter Norm verbrauchen darf.

2. Erneuerbare Energien: 
Es gibt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei Neubauten. Bauherren müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen decken. Alternativ können besonders energieeffiziente Gebäude ohne diese Pflicht errichtet werden.

3. Primärenergiebedarf: 
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird genau berechnet. Dabei wird auch die Energie berücksichtigt, die für die Bereitstellung der verwendeten Energiequellen benötigt wird, wie z.B. für den Transport von Gas oder Strom. Ziel ist es, den Verbrauch fossiler Energien zu minimieren.

4. Wärmedämmung: 
Es gelten strenge Vorschriften zur Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Fenstern. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenig Heizenergie verloren geht und der Heizwärmebedarf minimiert wird.

5. Sanierung von Bestandsgebäuden: 
Auch für bestehende Gebäude gibt es Regelungen. Wenn umfassende Sanierungen vorgenommen werden, müssen diese oft die gleichen Effizienzstandards erfüllen wie Neubauten. Zudem müssen z.B. bei Dachsanierungen Wärmedämmmaßnahmen ergriffen werden.

6. Bepflichtung zur Energieberatung: 
Vor größeren Sanierungen müssen Hausbesitzer eine verpflichtende Energieberatung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, energetische Schwachstellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Optimierung zu planen.

7. Strafen bei Nicht-Einhaltung: 
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder. Damit soll sichergestellt werden, dass Bauherren die Regelungen des GEG ernst nehmen und den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig reduzieren.

Zukünftige Änderungen:
Die Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien werden in den kommenden Jahren weiter verschärft. Besonders im Zuge der Klimaschutzpläne der Bundesregierung wird das GEG regelmäßig an neue, ambitionierte Ziele angepasst. Ein Beispiel dafür ist das Ziel, dass Neubauten bis 2030 nahezu klimaneutral sein sollen.

Das GEG ist somit ein zentraler Baustein, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.