Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG schreibt seit 2023 strengere Effizienzstandards für Neubauten vor. Wer baut, muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard einhalten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, vereinigt mehrere Vorgängerregelungen, darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um die Klimaziele zu erreichen.
Wichtige Aspekte des GEG:
1. Energieeffizienz-Standards:
Neubauten müssen seit
Inkrafttreten des GEG bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen.
Ein Neubau darf maximal so viel Energie verbrauchen, wie es dem
Effizienzhaus-55-Standard entspricht. Dies bedeutet, dass ein Gebäude
nur 55 % der Energie eines Referenzgebäudes nach alter Norm
verbrauchen darf.
2. Erneuerbare Energien:
Es gibt eine Nutzungspflicht für
erneuerbare Energien bei Neubauten. Bauherren müssen einen Teil ihres
Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse
oder Wärmepumpen decken. Alternativ können besonders energieeffiziente
Gebäude ohne diese Pflicht errichtet werden.
3. Primärenergiebedarf:
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes
wird genau berechnet. Dabei wird auch die Energie berücksichtigt, die
für die Bereitstellung der verwendeten Energiequellen benötigt wird,
wie z.B. für den Transport von Gas oder Strom. Ziel ist es, den
Verbrauch fossiler Energien zu minimieren.
4. Wärmedämmung:
Es gelten strenge Vorschriften zur
Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Fenstern. Diese sollen
sicherstellen, dass möglichst wenig Heizenergie verloren geht und der
Heizwärmebedarf minimiert wird.
5. Sanierung von Bestandsgebäuden:
Auch für bestehende Gebäude
gibt es Regelungen. Wenn umfassende Sanierungen vorgenommen werden,
müssen diese oft die gleichen Effizienzstandards erfüllen wie
Neubauten. Zudem müssen z.B. bei Dachsanierungen Wärmedämmmaßnahmen
ergriffen werden.
6. Bepflichtung zur Energieberatung:
Vor größeren Sanierungen
müssen Hausbesitzer eine verpflichtende Energieberatung in Anspruch
nehmen. Ziel ist es, energetische Schwachstellen zu identifizieren und
Maßnahmen zur Optimierung zu planen.
7. Strafen bei Nicht-Einhaltung:
Bei Nichteinhaltung der
Vorschriften drohen Bußgelder. Damit soll sichergestellt werden, dass
Bauherren die Regelungen des GEG ernst nehmen und den Energieverbrauch
von Gebäuden nachhaltig reduzieren.
Zukünftige Änderungen:
Die Anforderungen an Energieeffizienz und
den Einsatz erneuerbarer Energien werden in den kommenden Jahren
weiter verschärft. Besonders im Zuge der Klimaschutzpläne der
Bundesregierung wird das GEG regelmäßig an neue, ambitionierte Ziele
angepasst. Ein Beispiel dafür ist das Ziel, dass Neubauten bis 2030
nahezu klimaneutral sein sollen.
Das GEG ist somit ein zentraler Baustein, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.