Wärmedämmung

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Strengere Vorgaben zur Wärmedämmung senken den Energieverbrauch. Dabei wird besonders auf nachhaltige Materialien wie Holzfaserdämmplatten gesetzt.

Bei der Wärmedämmung von Neubauten gibt es strenge Vorschriften, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Diese Vorschriften sollen den Energieverbrauch reduzieren, den Wärmeschutz verbessern und die Umweltbelastung verringern. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

1. U-Wert-Vorgaben:
Der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil wie eine Wand, ein Dach oder Fenster verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Das GEG setzt für verschiedene Bauteile folgende Grenzwerte:
   - Außenwände: U-Wert = 0,24 W/(m²·K)
   - Dächer: U-Wert = 0,20 W/(m²·K)
   - Fenster: U-Wert = 1,3 W/(m²·K)

2. Dach- und Decken-Dämmung:
Für Dächer und oberste Geschossdecken gilt, dass sie besonders gut gedämmt sein müssen, um Energieverluste zu minimieren. Das GEG schreibt vor, dass die oberste Geschossdecke oder das Dach eine Dämmung haben muss, die einen U-Wert von maximal **0,20 W/(m²·K)** aufweist.

3. Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte:
Die Bodenplatte eines Hauses oder die Kellerdecke muss ebenfalls gut gedämmt sein. Hier gilt ein maximaler U-Wert von 0,30 W/(m²·K). Das soll verhindern, dass Wärme in den Boden oder in unbeheizte Kellerbereiche verloren geht.

4. Vermeidung von Wärmebrücken:
Das GEG fordert die Vermeidung von Wärmebrücken, also Stellen, an denen besonders viel Wärme verloren geht, wie Ecken, Kanten oder Fensteranschlüsse. Eine sorgfältige Planung und Bauausführung sind notwendig, um diese Wärmeverluste zu minimieren, da sie nicht nur den Energieverbrauch erhöhen, sondern auch Schimmelbildung begünstigen können.

5. Dämmung bei größeren Renovierungen:
Auch bei umfassenden Renovierungen an Bestandsgebäuden müssen die Bauteile, die erneuert werden, die gleichen Dämmstandards erfüllen wie Neubauten. Wird beispielsweise die Fassade saniert, muss die Dämmung auf den Standard für Neubauten angehoben werden.

6. Dämmmaterialien:
Die Wahl der Dämmstoffe muss ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Häufig verwendete Materialien sind:
   - Mineralwolle (Glas- und Steinwolle)
   - Holzfaserplatten
   - Polystyrol (EPS und XPS)

Nachhaltigkeit spielt dabei eine immer größere Rolle, weshalb ökologische Dämmstoffe wie Holzfaser oder Zellulose an Bedeutung gewinnen.

7. Blower-Door-Test:
Um sicherzustellen, dass das Gebäude tatsächlich luftdicht ist und keine Wärme durch Leckagen verloren geht, ist bei vielen Neubauten ein **Blower-Door-Test** vorgeschrieben. Dieser Test misst die Luftdichtheit des Gebäudes und zeigt, ob die Dämmung und Bauweise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

8. Effizienzhaus-Standard:
Viele Neubauten müssen mindestens den **Effizienzhaus-55-Standard** erreichen, was bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % der Energie eines herkömmlichen Referenzgebäudes verbraucht. Eine gut geplante und ausgeführte Wärmedämmung ist ein zentraler Bestandteil, um diesen Standard zu erreichen.

9. Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
Im Zusammenhang mit den Klimazielen der Bundesregierung und der EU wird erwartet, dass die Anforderungen an die Wärmedämmung in den kommenden Jahren weiter verschärft werden. Gebäude sollen zukünftig noch energieeffizienter und umweltfreundlicher werden, um den **CO2-Ausstoß** weiter zu reduzieren.

Die strengen Vorschriften zur Wärmedämmung sorgen dafür, dass Neubauten langfristig energiesparend und umweltfreundlich betrieben werden können. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion von Heizkosten.